Ratgeber
Wasserschaden: Was tun? Die ersten Schritte
Wasserschaden: Was tun, wenn Wasser aus einer Leitung läuft oder sich ein Fleck an der Decke ausbreitet? Schützen Sie zuerst Menschen, stoppen Sie den Wasserzufluss und dokumentieren Sie den Schaden. Danach folgen Meldung, Ursachensuche und fachgerechte Trocknung. Überstürztes Aufräumen kann wichtige Spuren beseitigen.

Wasserschaden: Was tun bei austretendem Wasser?
Bei einem Rohrbruch hat Ihre Sicherheit Vorrang. Gehen Sie nicht durch Wasser, wenn Steckdosen, Leitungen oder Geräte betroffen sein könnten. Auch ein unauffälliges Gerät kann gefährlich sein. Halten Sie andere Personen aus dem Bereich fern und lassen Sie die elektrische Anlage fachlich prüfen. Berühren Sie keine nassen Stecker oder Schalter.
Schließen Sie das Absperrventil der betroffenen Leitung oder den Haupthahn, soweit Sie ihn gefahrlos erreichen. Schalten Sie den Strom in betroffenen Bereichen nur ab, wenn der Sicherungskasten trocken und sicher zugänglich ist. Müssen Sie dafür ins Wasser steigen, lassen Sie das und holen Sie fachliche Hilfe. Die Suche nach dem Hahn darf Sie nicht gefährden.
Ist der Zufluss gestoppt und der Raum sicher, können Sie bewegliche Gegenstände ausräumen oder hochstellen. Rücken Sie Möbel von feuchten Wänden ab. Schwere oder instabile Möbel bewegen Sie nicht allein. Bei Wasser nach Starkregen oder Rückstau ist besondere Vorsicht nötig: Laut Umweltberatung der Stadt Münster kann es mit Fäkalien oder Öl verunreinigt sein.
Vor dem Aufwischen dokumentieren und Belege sichern
Fotografieren Sie zunächst den Überblick: den betroffenen Raum, den Verlauf des Wassers und sichtbare Schäden. Ergänzen Sie Nahaufnahmen von Flecken, aufgequollenen Oberflächen und beschädigten Gegenständen. Ordnen Sie die Bilder dem jeweiligen Raum zu. So bleibt später erkennbar, was zusammengehört, auch wenn Möbel bereits umgestellt wurden.
Notieren Sie, wann Sie den Schaden entdeckt haben, wo Wasser sichtbar war und welche Sofortmaßnahmen Sie getroffen haben. Halten Sie Beobachtungen und Vermutungen auseinander. Ein Fleck an der Decke beweist noch nicht, an welcher Stelle eine Leitung undicht ist. Bewahren Sie Rechnungen und Unterlagen zu beschädigten Gegenständen zusammen mit den Fotos auf.
Der ADAC empfiehlt, das kaputte Rohrstück aufzubewahren. Bitten Sie den ausführenden Betrieb deshalb darum, ein ausgebautes Stück zu sichern. Entsorgen Sie beschädigte Gegenstände nicht vorschnell, sondern stimmen Sie das Vorgehen mit dem Versicherer ab. Dokumentation darf notwendige Maßnahmen zur Sicherheit und Schadenbegrenzung allerdings nicht verzögern.
Den Schaden melden und das weitere Vorgehen abstimmen
Informieren Sie Ihre Versicherung unverzüglich. Als Mieter melden Sie den Mangel zusätzlich unverzüglich dem Vermieter oder der Hausverwaltung. Beschreiben Sie knapp, was passiert ist, welche Räume betroffen sind und ob noch Wasser austritt. Senden Sie die vorhandenen Fotos mit und halten Sie Rückmeldungen sowie die Schadennummer fest.
Die Anzeigepflichten ergeben sich aus § 30 VVG und für Mieter aus § 536c BGB. Nach § 82 VVG ist der Schaden nach Möglichkeit abzuwenden und zu mindern. Warten Sie deshalb mit sicheren, notwendigen Sofortmaßnahmen nicht auf eine vollständige Regulierung. Beauftragen Sie aber außer Notmaßnahmen keine Komplettsanierung ohne Freigabe des Versicherers.
Klären Sie, wer den Zugang organisiert und wer für weitere Aufträge zuständig ist. In einem vermieteten Haus sollten Mieter, Eigentümer und ausführender Betrieb dieselben Informationen zum betroffenen Bereich erhalten. Hinweise zur Zusammenarbeit mit GL finden Hausverwaltungen und Versicherungen auf unserer Partnerseite.
Ursache finden, trocknen und erst danach instandsetzen
Wasser kann sich hinter Verkleidungen und im Fußbodenaufbau verteilen. Deshalb reicht es nicht, nur die sichtbare Pfütze zu entfernen. Ist die Ursache unklar, grenzt eine Leckageortung den betroffenen Bereich ein. Die Reparatur der Ursache und die Trocknung müssen aufeinander abgestimmt werden, damit nicht fortlaufend neues Wasser in die Bauteile gelangt.
Anschließend wird gemessen, welche Materialien durchfeuchtet sind. Technische Trocknung entzieht ihnen Feuchtigkeit; die Kontrolle erfolgt durch passende Messungen. Die Stadt Münster warnt, dass Schimmel bei ungenügender Trocknung im Verborgenen wachsen kann, etwa unter Estrich oder hinter Vorsatzwänden. Eine trockene Oberfläche allein gibt deshalb noch keine Entwarnung.
Granulat-Entfeuchter reichen nach starker Durchfeuchtung nicht aus. Auch bloßes Lüften ersetzt dann keine geplante Trocknung. Neuer Putz und Farbe gehören laut Stadt Münster erst auf nachweislich trockene Bauteile. Ob Materialien erhalten werden können, muss gesondert beurteilt werden; stark betroffene Gipsbaustoffe, Naturdämmstoffe oder Parkett müssen häufig entfernt werden.
Checkliste für den nächsten sicheren Schritt
Arbeiten Sie die folgenden Punkte nur ab, soweit dies ohne Gefahr möglich ist. Wenn mehrere Personen helfen, verteilen Sie Aufgaben eindeutig: Wer meldet den Schaden, wer hält die Beobachtungen fest und wer sorgt für den Zugang? So gehen Informationen nicht zwischen Telefonaten, Fotos und ersten Handgriffen verloren.
- Gefährdete Bereiche meiden, andere Personen fernhalten und Stromgefahr fachlich klären lassen.
- Erreichbares Absperrventil oder Haupthahn schließen; Strom nur am sicheren, trockenen Verteiler abschalten.
- Übersichts- und Detailfotos anfertigen, Entdeckung und Maßnahmen notieren, defektes Rohrstück sichern.
- Möbel ausräumen oder hochstellen und von feuchten Wänden abrücken.
- Versicherung und gegebenenfalls Vermieter oder Verwaltung informieren; weitere Aufträge abstimmen.
- Ursache klären, Trocknung begleiten und die abschließende Messung vor Malerarbeiten abwarten.
Für Schäden in Harsewinkel, im Kreis Gütersloh und den umliegenden Orten zeigt unser Einsatzgebiet, wo GL tätig ist. Halten Sie für Ihre Anfrage die Adresse, eine Beschreibung und vorhandene Fotos bereit. Eine geklärte Zuständigkeit erleichtert anschließend die Abstimmung der Arbeiten.
Häufige Fragen
Was soll ich bei einem Rohrbruch zuerst tun?
Schützen Sie Menschen vor Strom- und Wassergefahren. Stellen Sie den Wasserzufluss ab, wenn der Hahn sicher erreichbar ist. Den Strom schalten Sie nur an einem trockenen, gefahrlos zugänglichen Verteiler ab. Danach dokumentieren und melden Sie den Schaden.
Muss ich den Vermieter auch bei einem kleinen Wasserschaden informieren?
Ja. Als Mieter müssen Sie einen auftretenden Mangel dem Vermieter unverzüglich anzeigen. Melden Sie auch scheinbar kleine feuchte Stellen, denn aus dem sichtbaren Fleck lässt sich das gesamte Ausmaß nicht zuverlässig ablesen.
Darf ich vor der Rückmeldung der Versicherung aufwischen?
Notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung sollen nicht warten. Fotografieren Sie vorher, soweit dies sicher möglich ist. Eine Komplettsanierung sollten Sie außer Notmaßnahmen erst nach Freigabe des Versicherers beauftragen.
Wann darf ich eine nasse Wand wieder streichen?
Erst wenn die Ursache beseitigt und das Bauteil nachweislich trocken ist. Das Aussehen der Oberfläche reicht nicht. Feuchtigkeit kann tiefer im Material oder hinter einer Verkleidung zurückbleiben und muss bei der Prüfung berücksichtigt werden.
GL Trocknungstechnik GmbH aus Harsewinkel übernimmt Leckageortung, technische Trocknung und Instandsetzung (Malerarbeiten) aus einer Hand. Nach Ihrer Schadensmeldung vereinbaren wir innerhalb von 48 Stunden einen Termin. Die erforderlichen Arbeiten richten sich nach dem konkreten Schaden.
Kontakt
Wasserschaden? Sprechen Sie mit uns.
Schildern Sie uns den Schaden und die betroffenen Bereiche. GL Trocknungstechnik übernimmt Leckageortung, technische Trocknung und Instandsetzung (Malerarbeiten) aus einer Hand.
Telefonisch erreichbar Mo–Fr 8–17 Uhr. Bei einem akuten Schaden können Sie es gern auch außerhalb dieser Zeiten versuchen – einen durchgehenden Notdienst bieten wir nicht an.
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